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BAD FÜSSING

Die Ambulante Vorsorgeleistung („Badekur“)

 

Die ambulante Badekur ist durch eine Gesetzesänderung eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen!

 

Was ist eine ambulante Vorsorgeleistung?

 

Eine ambulante Vorsorgeleistung, auch ambulante Badekur genannt, dient der Verhütung von drohenden Krankheiten und unterschützt die Behandlung von bestehenden Krankheiten. Dabei wird die ambulante Vorsorgeleistung von der Krankenkasse unterstützt.

 

Der ortsansässige Kur- oder Badearzt (welcher frei wählbar ist)erstellt dann mit der Erstbefundung die Rezepte für Ihre Therapien / Behandlungen in Bad Füssing.

 

Durch die Befreiung von häuslichen Pflichten und entfernt vom Alltagsstress ist eine Behandlung in Bad Füssing deutlich effektiver als zu Hause. Mit den kurortspezifischen Heilmitteln (u. a. Therme und Physiotherapie) kann der Gesundheitszustand gezielt verbessert werden.

 

Gesundheit ServiceCenter
Rathausstraße 8
94072 Bad Füssing
Tel.: 08531 975-511
Fax: 08531 975-519
gesundheit@badfuessing.de
www.badfuessing.com

 

Unsere Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 09.00 – 16.00 Uhr (außer an Feiertagen)

 

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